Am 1.10.1971 trat EG-weit eine Vorschrift in Kraft, die ein
Abgasgutachten mit Fahrzyklus für Neuzulassungen von Fahrzeugen
vorsah.
Diese wurde in nationales Recht übernommen in dem §47
StVZO.
Da der GT ja schon ne Weile verkauft wurde, und Opel zu diesem
Zeitpunkt dieses Gutachten nicht hatte,
wurde Opel eine Ausnahmegenehmigung erteilt (s.u.).
Also alte Opel GT (und andere Modelle auch mit den entsprechenden
Fahrgestellnummern) durften erstmalig zugelassen werden,
obwohl dieses Gutachten noch nicht vorlag. Das besagt diese
Ausnahmegenehmigung.
Das entbindet aber keinen GT von der regelmäßigen
Abgaskontrolle (ASU).
Denn diese gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung am 1.7.1969 und
danach.
Ausnahmen sind Fahrzeuge mit weniger als 4 Räder oder unter 50
km/h.
Das sind natürlich schon gravierende Umrüstungen für
einen GT ;-)
Das Fax einer schlechten Kopie,
zur Verfügung gestellt von Heiner
Schnorrenberg
(hier dreifach verkleinert, Auflösung im
Druck oder mit rechter Maustaste voll zu sehen)