Am 1.10.1971 trat EG-weit eine Vorschrift in Kraft, die ein Abgasgutachten mit Fahrzyklus für Neuzulassungen von Fahrzeugen vorsah.
Diese wurde in nationales Recht übernommen in dem §47 StVZO.
Da der GT ja schon ne Weile verkauft wurde, und Opel zu diesem Zeitpunkt dieses Gutachten nicht hatte,
wurde Opel eine Ausnahmegenehmigung erteilt (s.u.).

Also alte Opel GT (und andere Modelle auch mit den entsprechenden Fahrgestellnummern) durften erstmalig zugelassen werden,
obwohl dieses Gutachten noch nicht vorlag. Das besagt diese Ausnahmegenehmigung.

Das entbindet aber keinen GT von der regelmäßigen Abgaskontrolle (ASU).
Denn diese gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung am 1.7.1969 und danach.

Ausnahmen sind Fahrzeuge mit weniger als 4 Räder oder unter 50 km/h.
Das sind natürlich schon gravierende Umrüstungen für einen GT ;-)


Das Fax einer schlechten Kopie,
zur Verfügung gestellt von Heiner Schnorrenberg
(hier dreifach verkleinert, Auflösung im Druck oder mit rechter Maustaste voll zu sehen)